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12.04.2024

Bekanntmachung

HIER finden Sie die Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das HaushaltsJahr 2024.

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10.04.2024

Bekanntmachung

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024

Weitere Informationen finden Sie HIER

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20.03.2024

Bekanntmachung

der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.03.204 folgende Satzung beschlossen:

Satzung zur 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalentsorgungssatzung der Gemeinde Fahrenzhausen (BGS-EWS/FES)

Weitere Informationen finden Sie HIER

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06.03.2024

Bekanntmachung

Ortsversammlung zur Wahl eines/einer Ortssprechers/in für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Lauterbach (Orte Lauterbach und Bachenhausen) auf Antrag mindestens eines Drittels der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen Gemeinde Lauterbach findet eine Ortsversammlung statt.

Wann: Donnerstag, 11.04.2024, 19 Uhr

Wo: Feuerwehrgerätehaus Lauterbach, Turmstr. 28

Weitere Informationen finden Sie HIER.

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23.02.2024

Europawahl am 09. Juni 2024

Eintragung in das Wählerverzeichnis bis 19. Mai möglich

Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, 09. Juni 2024

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Fahrenzhausen wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in Fahrenzhausen an der Europawahl teilnehmen. Es darf aber nur einmal gewählt werden. Darauf weist die Gemeinde Fahrenzhausen schon jetzt in einer Pressemitteilung hin.

Für die Wahlteilnahme in Fahrenzhausen müssen sich die betroffenen Wählerinnen und Wähler in das örtliche Wählerverzeichnis eintragen lassen. So erhalten sie dann auch für die künftigen Europawahlen automatisch von der Gemeinde Fahrenzhausen die Wahlbenachrichtigung.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Fahrenzhausen muss im Rathaus bis spätestens zum Sonntag, 19. Mai 2024 ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Der Antrag kann auch per Post an die Gemeindeverwaltung übersandt werden.

Das Formular kann hier heruntergeladen oder im Bürgerbüro der Gemeinde Fahrenzhausen, Hauptstraße 21, 85777 Fahrenzhausen abgeholt werden.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme sind in allen Amtssprachen der EU online unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany einzusehen.

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22.02.2024

Planfeststellung Lückenschluss 
Erding - Flughafen München

Beim Lückenschluss Erding - Flughafen München erfolgte eine 1. Planänderung. Die Details dieser Änderung können hier eingesehen werden.
 

Die geänderten Planunterlagen Stand: 01.12.2023 - bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen und eventuell weiteren Unterlagen nach § 6 UVPG (a.F.) - liegen vom 04.03.2024 bis 03.04.2024 zur allgemeinen Einsicht im Bauamt der Gemeinde Fahrenzhausen, Dorfstraße 3 in 85777 Fahrenzhausen während der Dienststunden in der Zeit von Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr aus.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 17.04.2024 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Fahrenzhausen, Dorfstraße 3, Bauamt oder bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 3, 80538 München, Zi.Nr.: 4122 erheben.

Zur Aufnahme der Niederschrift ist telefonisch ein Termin zu vereinbaren

 - bei der Gemeinde Fahrenzhausen unter Telefon 081339302-0 (Mo-Fr 8.00 Uhr - 12.00 Uhr)

- bei der Regierung von Oberbayern unter 089 / 2176 2942 oder 089 / 2176 2189 (Mo-Do 8.00 - 12.00 Uhr & 14.00 - 16.00, Fr 8.00. - 12.00 Uhr)  

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Einwendungen elektronisch unter der E-Mail-Adresse: bahn-anhoerungsverfahren@reg-ob.bayern.de einzureichen, sofern diese (oder die E- Mail) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind (§ 3a Abs. 2 VwVfG). Eine elektronische Einlegung von Einwendungen ohne qualifizierte elektronische Siqnatur wahrt die Schriftform nicht und ist unzulässig.

Bitte beachten Sie:

Die Einwendungen dürfen sich nur auf die im Rahmen der 1. Planänderung erfolgten Änderungen der Planunterlagen (blau gekennzeichnet) beziehen. Dies bedeutet, Einwendungen kann erheben, wer durch die Planänderunq in seinen Belangen erstmals oder stärker berührt wird. Einwendungen, die bereits im ersten Anhörungsverfahren im Jahre 2020/2021 erhoben wurden, bleiben bestehen.

Die komplette Bekanntmachung kann hier heruntergeladen werden.

Weitere Informationen beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verker

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Information aus dem Rathaus

Bekanntmachung Kindertageseinrichtungen -  Satzungsänderungen